RausMacher – Ihre Fragen, unsere Antworten
Bevor Sie anrufen – hier stehen die Antworten auf das, was uns Eigentümer, Mieter, Erben, Vermieter und Betreuer vor der Beauftragung am häufigsten fragen.
Preis und Angebot
Wie kommt der Preis zustande?
Kein Algorithmus, kein Quadratmeterrechner. RausMacher schaut sich das Objekt an – Umfang, Etage, Zugänglichkeit, Art des Inhalts – und nennt danach eine feste Summe. Zwei gleich große Wohnungen können völlig unterschiedlichen Aufwand bedeuten. Deshalb gibt es den Preis erst nach der Besichtigung.
Kann sich der Festpreis noch ändern?
Nein. Was wir schriftlich anbieten, rechnen wir ab – auch wenn der Aufwand höher war als kalkuliert. Einzige Ausnahme: Ein Bereich war beim Besichtigungstermin nicht zugänglich. In dem Fall fragen wir nach, bevor wir weitermachen.
Zahle ich für die Besichtigung?
Nein. Wir kommen vorbei, schauen uns alles an und geben Ihnen danach ein Angebot. Unverbindlich. Erst wenn Sie den Auftrag erteilen, entsteht eine Verpflichtung.
Haben gebrauchte Gegenstände Einfluss auf den Preis?
Ja, direkt. Möbel, Werkzeug, Haushaltsgeräte oder Sammlerstücke mit Restwert werden bei der Besichtigung bewertet und vom Angebot abgezogen. Sie sehen die Wertanrechnung bevor Sie unterschreiben.
Wie läuft die Bezahlung ab?
Erst wenn die Arbeit abgeschlossen ist und Sie das Ergebnis gesehen haben. Keine Anzahlung, keine Vorkasse. Sie erhalten eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Steuer.
Ist die Entrümpelung steuerlich absetzbar?
Oft ja. Als haushaltsnahe Dienstleistung oder im Erbschaftsfall lässt sich ein Teil der Kosten geltend machen – Voraussetzung ist die Zahlung per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Ihr Steuerberater klärt ob und wie viel – die passende Rechnung kommt von uns.
Was kostet eine Absage?
Nichts, solange wir noch nicht losgefahren sind oder Material bestellt haben. Sagen Sie früh ab, entstehen keine Kosten.
Ablauf und Vorbereitung
Wann können Sie frühestens kommen?
Das hängt von der Auslastung ab. Bei freier Kapazität oft schon in wenigen Tagen. Monatsenden sind erfahrungsgemäß voller – je früher Sie uns Ihren Stichtag nennen, desto besser können wir planen.
Wie viel Zeit braucht eine Räumung?
Ein Keller oder eine kleine Wohnung ist meist an einem Tag erledigt. Ein vollständiges Haus mit mehreren Etagen braucht länger. Wir nennen Ihnen eine realistische Einschätzung mit dem Angebot.
Was muss ich vor der Räumung erledigen?
Nichts. Wirklich nichts. Vorsortieren bringt kaum Preisersparnis, weil wir beim Heraustragen sowieso trennen. Kleben Sie einen Zettel an das, was Sie behalten möchten – das reicht.
Geht ein Angebot auch per Foto?
Bei überschaubaren Objekten wie einem Kellerabteil oder einer Einzelgarage ja. Bei größeren Objekten schauen wir lieber selbst vorbei – hinter Schranktüren und in Nischen steckt oft mehr als jedes Foto zeigt.
Kommen Sie auch am Wochenende?
Samstags ja. Sonntags nur in Ausnahmefällen.
Der Räumungstag
Muss ich dabei sein wenn geräumt wird?
Nein. Viele Auftraggeber übergeben den Schlüssel und sind an dem Tag woanders. Wer nicht vor Ort sein möchte – etwa bei einer Nachlassräumung – muss es nicht. Auf Wunsch schicken wir Bilder sobald alles leer ist.
Wie übergebe ich den Schlüssel?
Persönlich, über die Hausverwaltung, einen Nachbarn oder einen Schlüsselkasten. Die Übergabe halten wir schriftlich fest und geben den Schlüssel nach Abschluss genau dort zurück, wo Sie es festlegen.
Was passiert mit Briefen, Fotos und Wertsachen?
Alles Persönliche – Dokumente, Fotos, Schmuck, Bargeld, Sparbücher – kommt in eine Kiste und wird Ihnen übergeben. Ohne dass Sie darum bitten müssen.
Was wenn etwas zu Schaden kommt?
RausMacher arbeitet mit Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden an Türrahmen, im Treppenhaus oder im Nachbarbereich werden über die Versicherung geregelt – Sie bleiben außen vor.
Wie ist das mit dem Parkplatz?
Für Fahrzeuge und Container brauchen wir Stellfläche vor dem Objekt. In engen Lagen beantragen wir die Halteverbotszone – ob die Gebühren im Preis enthalten sind, steht im Angebot.
Nach der Räumung
Was genau ist mit besenrein gemeint?
Alle beauftragten Räume sind leer. Boden gefegt. Dübel draußen. Aufkleber ab. Kein grober Durchgang – tatsächlich fertig.
Gibt es auch eine Reinigung über besenrein hinaus?
Ja, auf Anfrage. Feuchtwischen, Sanitär, Fenster – wird separat kalkuliert und lohnt sich besonders wenn der Vermieter die Übergabe streng nimmt.
Bauen Sie auch Küchen und Böden aus?
Ja. Einbauküchen, Einbauschränke, Teppichböden, Fliesen, Sanitäranlagen – auf Anfrage. Sagen Sie es beim Besichtigungstermin, dann steht es im selben Angebot.
Was passiert wenn nach der Räumung noch etwas fehlt?
Wir kommen zurück und erledigen es – ohne Aufpreis, ohne Diskussion. Am besten direkt nach der Abnahme melden.
Schwierige Situationen
Vermüllte Wohnungen – machen Sie das auch?
Ja. Mit Schutzausrüstung, ohne Gespräche mit Nachbarn, auf Wunsch ohne Firmenaufdruck auf den Fahrzeugen. Was die Wohnung in diesen Zustand gebracht hat, geht uns nichts an – wir machen sie wieder nutzbar.
Die Erbengemeinschaft ist sich noch nicht einig – können Sie trotzdem anfangen?
Ja. Wir beginnen mit den Bereichen, über die Einigkeit besteht – Keller, Garage, Nebenräume. Was möglicherweise Wert hat, legen wir zur Seite und zeigen es Ihnen bevor es das Grundstück verlässt.
Wer ist berechtigt eine Räumung zu beauftragen?
Eigentümer, Angehörige mit Vollmacht, Erbengemeinschaften mit Vollmacht aller Beteiligten, rechtlich bestellte Betreuer oder Vermieter nach abgeschlossenem Verfahren. Ohne klare Berechtigung fangen wir nicht an – das schützt alle Beteiligten.
Mieter weg, Wohnung voll – was brauche ich als Vermieter?
Einen Räumungstitel oder eine schriftliche Verzichtserklärung des Mieters. Liegt eines davon vor, übernehmen wir schnell und dokumentieren den Zustand der Wohnung bei Bedarf fotografisch.
Was passiert mit Tieren die zurückgelassen wurden?
Bevor wir anfangen, informieren wir das Veterinäramt oder ein Tierheim. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht verhandelbar. Pflanzen nehmen wir mit oder geben sie weiter – je nachdem was Sie möchten.
Räumen Sie auch Büros und Betriebsflächen?
Ja. Praxen, Werkstätten, Lager, Ladenlokale – alles dabei. Auf Wunsch außerhalb der Geschäftszeiten damit der Nachbarbetrieb nicht gestört wird.
Entsorgung
Was passiert mit dem Inhalt der Wohnung?
Beim Heraustragen trennen wir direkt: Was Wert hat wird angerechnet, was brauchbar ist geht in die Weitergabe, Metall, Holz, Papier und Elektroschrott kommen sortenrein ins Recycling, Sonderabfall geht zum zugelassenen Fachbetrieb.
Kann ich einen Entsorgungsnachweis bekommen?
Ja, auf Anfrage. Besonders für Vermieter, Hausverwaltungen und Nachlassverwalter die den Vorgang dokumentieren müssen stellen wir die Belege zusammen.
Wie werden alte Elektrogeräte entsorgt?
Nach ElektroG über zertifizierte Sammelstellen. Kühlschränke, Bildschirme und Leuchtmittel folgen eigenen Entsorgungswegen – nichts davon landet im Restmüll.
Was machen Sie mit Festplatten?
Datenschutzkonforme Vernichtung auf Wunsch oder Übergabe zur eigenen Vernichtung. Bei Betriebsauflösungen mit Aktenbestand klären wir das im Vorfeld.
Was nehmen Sie grundsätzlich nicht mit?
Waffen und Munition, radioaktive Stoffe, größere Mengen Chemikalien und asbesthaltige Baustoffe. Bei solchen Funden nennen wir die richtige Fachfirma. Lackreste, Batterien oder Leuchtstoffröhren in kleinen Mengen gehören zum normalen Räumungsalltag.
Direkt fragen ist schneller
Nicht alles lässt sich in einem FAQ beantworten. Rufen Sie an – wir klären es in wenigen Minuten.
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